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Donnerstag, 2. Juli 2015

Nein zum Staatsschutzgesetz!

Die Bundesregierung plant ein neues "Polizeiliches Staatsschutzgesetz" bzw. "Sicherheitspolizeigesetz", mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und die 9 Landesämter für Verfassungsschutz weitreichende geheimdienstliche Kompetenzen bekommen sollen. Österreich bekommt so auf einen Schlag 10 neue Geheimdienste dazu.

Nicht nur, dass der Gesetzesentwurf jetzt husch-pfusch vor der Sommerpause im Nationalrat durchgewunken werden soll. Besonders bedenklich ist, dass die negativen Stellungnahmen von der AK Vorrat, des Datenschutzrates, Amnesty, der Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirchen, der Richtervereinigung, diverser Landesämter (darunter auch Tirol) uvm. großteils ingoriert wurden.

Kritisiert wurden besonders folgende fragwürdigen Punkte (siehe staatsschutz.at):
  1. Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
  2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
  3. Das BVT kann unbeschränkt und verdachtsunabhängig jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
  4. Schon zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Ein Verdacht ist nicht mehr notwendig.
  5. Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT jederzeit die Akteneinsicht verwehren.
  6. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.
  7. Rund 100 Straftaten definieren den verfassungsgefährdenden Angriff, 40 davon wenn sie aus religiösen oder weltanschaulichen Motiven begangen werden.
  8. Das BVT darf alle Daten 5 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.
  9. Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann (=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.
  10. Das Gesetz soll im Eiltempo noch vor der Sommerpause (7. Juli) verabschiedet werden und tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
Ich frage mich ehrlich: Haben wir aus den bisherigen NSA- und BND-Skandalen nichts gelernt? Brauchen wir wirklich neue Geheimdienste zu den bereits bestehenden (BVT, HNA und HAA)? Warum sollen Bundesländer eigene Geheimdienste bekommen? Und warum werden unsere Grundrechte ausgehebelt, so dass wir ohne richterlichen Beschluss auf Verdacht überwacht werden können?

Weil wir hier nicht einfach tatenlos bleiben wollen, hat sich in Innsbruck eine Aktionsplattform gegründet, die morgen Freitag, 3.7. um 17:00 vor der Annasäule dagegen protestieren wird. Ich würde mich freuen, wenn auch ihr die Zeit findet uns dabei zu unterstützen!

https://www.facebook.com/events/1464312103884818/

Links:
» staatsschutz.at
» Gesetzesentwurf und Stellungnahmen
» Grüne und Neos kritisieren Staatsschutzgesetz (Wr. Zeitung)
» Kundgebung gegen das Staatsschutzgesetz (Facebook Event)
» Gefahr „Spitzelwesen“ (Blog von NR Albert Steinhauser)
» Freibrief für NSA und CIA (Pressekonferenz von NR Peter Pilz)