- Kriminelle wissen, wie man die VDS umgehen kann
- Die Eingriffe in die Grundrechte sind unverhältnismäßig und überzogen
- Die Sinnhaftigkeit der VDS ist nicht belegt
- 188 mal wurde seit der Einführung im April auf Vorratsdaten zugegriffen, doch kein einziges Mal wegen "terroristischer Aktivitäten", weshalb sie eigentlich eingeführt wurde
Was aber am bedenklichsten ist: Die Vorratsdatenspeicherung könnte laut Justitzministerium in Zukunft nicht nur zur Bekämpfung von Straftaten laut Strafgesetz eingesetzt werden, sondern auch bei Verstößen gegen das Urheberrecht. Damit würde sich die Justitz zum verlängerten Arm der Content-Industrie machen und das mit einem Gesetz, welches eigentlich zur Terrorismusbekämpfung gedacht war. Sind Filesharer jetzt Terroristen?
Bleibt zu hoffen, dass die von den Grünen mitgetragene Verfassungsklage gegen die VDS diesem Unsinn bald ein Ende setzt oder dass der EuGH endlich ein Machtwort spricht - für Bürgerrechte und gegen sinnlose Totalüberwachung.
Links:
» Vorratsdaten: Bisher 188 Abfragen durch Behörden in Österreich (derstandard.at)
» Enttäuschendes Ergebnis zur BürgerInneninitiative “Stopp Vorratsdatenspeicherung” im Justizausschuss (albertsteinhauser.at)
» www.verfassungsklage.at
» www.akvorrat.at
Guter Artikel.
AntwortenLöschenLG
Irene